Der Kinderrat ist das höchste Mitbestimmungsgremium im Hort. Er setzt sich zusammen aus den Gruppensprecher:innen und ein bis zwei Horterzieher:innen. Er tagt ein- bis zweimal im Monat, wenn nötig aber auch öfter. Themen, die im Kinderrat besprochen werden, müssen immer mindestens mehr als eine Hortgruppe betreffen. Der Kinderrat kann sich eigene Themen setzen. Themen oder Anliegen, die aus den Gruppenräten oder von den Erzieher:innen an den Kinderrat getragen werden, müssen zuerst besprochen werden.
In den Bereichen, in denen laut dieses Konzeptes eine Mitsprache, ein Mitbestimmungsrecht oder Selbstbestimmung der Kinder vorgesehen ist, kann der Kinderrat verbindliche Beschlüsse fassen. Beschlüsse werden per Abstimmung gefasst; geheim oder offen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Kinderrat strebt stets einen Konsens an. Sollte dies nicht möglich sein, entscheidet die Mehrheit.
Der Kinderrat gibt sich selbst eine „Geschäftsordnung“, in der die Art und Weise der Sitzungsleitung und die Regeln des Kinderrates festgelegt sind.
Die teilnehmenden Erzieher:innen haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass die gefassten Beschlüsse in Rahmen dieses Konzeptes bleiben und machen darauf aufmerksam, wenn Beschlüsse nicht realisierbar sind. Die Fachkraft moderiert und begleitet. Sie unterstützt die Kinder in ihren Bemühungen, Selbstwirksamkeit zu erleben und Selbstbildungsprozesse zu gestalten.
Alle Sitzungen werden schriftlich protokolliert und im Anschluss als Aushang veröffentlicht. Der Kinderrat kann auch beschließen, dass etwas nicht veröffentlicht wird. Die Gruppensprecher:innen teilen ihrer Gruppe in der nächsten Stammgruppenzeit mit, was besprochen wurde. Der Kinderrat kann auch Gäste einladen: entweder als Beobachtende oder als Teilnehmende ohne Stimmrecht.
Mit diesem Gremium wird schon früh das Begreifen politischer und demokratischer Handlungen gefördert und die Kinder können sicher sein, dass Probleme und Wünsche „auf den Tisch“ kommen und mit Interesse bearbeitet werden.