14.07.2021


Update vom 13. Juli 2021: Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.

Die Sächsische Staatsregierung hat am 13. Juli 2021 eine Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Neben der Anpassung der Regeln für Großveranstaltungen enthält die Änderungsverordnung ebenfalls neue Bestimmungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Testpflicht am Arbeitsplatz. Anlass für die Befassung war ein Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer. Die geänderte Verordnung tritt am 16. Juli 2021 in Kraft und gilt bis zum 28. Juli 2021.

Mit der Änderung wurden die in Sachsen bereits geltende Regelungen für Großveranstaltungen präzisiert. Ab 16. Juli 2021 sind Großveranstaltungen mit maximal 5.000 gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern zulässig, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 50 liegt und weitere Bestimmungen eingehalten werden.

Bei der Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes kommt es ebenfalls zu einer Änderung. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 10, entfällt zukünftig die Maskenpflicht für Ladengeschäfte und Märkte, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. 

Darüber hinaus hat sich das Kabinett auf eine Anpassung der Testverpflichtungen am Arbeitsplatz verständigt: Beschäftigte müssen ab dem 26. Juli 2021 am ersten Arbeitstag einen negativen Test nachweisen, wenn sie zuvor fünf Werktage hintereinander oder länger wegen Urlaubs oder ähnlicher Arbeitsbefreiungen nicht gearbeitet haben. Alternativ können sie im Laufe des ersten Arbeitstages unter Aufsicht einen dokumentierten Test vornehmen. Wenn die Arbeit nach dem Urlaub im Home-Office aufgenommen wird, ist der Test nachzuweisen oder vorzunehmen, sobald die Arbeit erstmals wieder außerhalb der Wohnung stattfindet. Diese Regelung gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene.

Die geänderte Verordnung wird in Kürze veröffentlicht.

Quelle und die Bestimmungen zu Großveranstaltungen im Detail: coronavius.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html



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