02.09.2021
Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt
Grundlegende Regelungen bleiben bestehen - Impfbereitschaft fördern
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.Ansonsten gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort.
Quelle: Pressemitteilung vom 01.09. 2021 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales