02.09.2021


Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt

Grundlegende Regelungen bleiben bestehen - Impfbereitschaft fördern

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen.Ansonsten gelten die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.09. 2021 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales



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